Allgemeine Geschaeftsbedingungen
Viventis- Ihr Bildungstraeger UG (haftungsbeschraenkt) · Stand: 10.05.2026
Inhaltsverzeichnis
- 1) Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen
- 2) Pflichten des Veranstalters
- 3) Vertragsschluss
- 4) Widerrufsrecht fuer Verbraucher
- 5) Preise und Zahlungsbedingungen
- 6) Teilnahmeberechtigung, Vertragsübertragung
- 7) Unterschreitung der Mindestteilnehmerzahl
- 8) Aenderung oder Ausfall der Veranstaltung
- 9) Vertragslaufzeit und Kuendigung
- 10) Lehrmaterial
- 11) Anwendbares Recht
- 12) Gerichtsstand
- 13) Alternative Streitbeilegung
1) Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen
1.1 Diese Allgemeinen Geschaeftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) der Viventis- Ihr Bildungstraeger UG (haftungsbeschraenkt) (nachfolgend „Veranstalter“) gelten fuer alle Vertraege zur Teilnahme an Fernunterricht (nachfolgend „Veranstaltung“), die ein Verbraucher oder Unternehmer (nachfolgend „Teilnehmer“) mit dem Veranstalter hinsichtlich der auf der Website des Veranstalters beschriebenen Veranstaltungen abschliesst. Hiermit wird der Einbeziehung von eigenen Bedingungen des Teilnehmers widersprochen, es sei denn, es ist etwas anderes vereinbart.
1.2 Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natuerliche Person, die ein Rechtsgeschaeft zu Zwecken abschliesst, die ueberwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstaendigen beruflichen Taetigkeit zugerechnet werden koennen.
1.3 Unternehmer im Sinne dieser AGB ist eine natuerliche oder juristische Person oder eine rechtsfahige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschaefts in Ausuebung ihrer gewerblichen oder selbstaendigen beruflichen Taetigkeit handelt.
1.4 Fernunterricht im Sinne dieser AGB ist die auf vertraglicher Grundlage erfolgende, entgeltliche Vermittlung von Kenntnissen und Faehigkeiten, bei der der Lehrende und der Lernende ausschliesslich oder ueberwiegend raeumlich getrennt sind und der Lehrende oder sein Beauftragter den Lernerfolg ueberwachen.
1.5 Der Veranstalter bietet begleitenden Unterricht zum Fernunterricht an. Dieser kann - je nach Unterrichtsbeschreibung - ausschliesslich im Rahmen von Praesenzveranstaltungen, ausschliesslich im Rahmen von Onlineveranstaltungen oder sowohl im Rahmen von Praesenz- als auch im Rahmen von Onlineveranstaltungen stattfinden.
2) Pflichten des Veranstalters
2.1 Der Inhalt der Veranstaltung ergibt sich aus der Unterrichtsbeschreibung auf der Website sowie aus den ggf. zusaetzlich bereitgestellten Unterrichtsunterlagen des Veranstalters.
2.2 Der Veranstalter verpflichtet sich, das geschuldete Fernlehrmaterial einschliesslich der vorgesehenen Arbeitsmittel in den vereinbarten Zeitabstaenden zu liefern, den Lernerfolg zu ueberwachen, insbesondere die eingesandten Arbeiten innerhalb angemessener Zeit sorgfaeltig zu korrigieren, und dem Teilnehmer diejenigen Anleitungen zu geben, die er erkennbar benoetigt.
2.3 Begleitender Unterricht findet ausschliesslich im Rahmen von Onlineveranstaltungen statt. Haeufigkeit und Inhalt des begleitenden Unterrichts ergeben sich aus der jeweiligen Unterrichtsbeschreibung auf der Website sowie aus den ggf. zusaetzlich bereitgestellten Unterrichtsunterlagen des Veranstalters.
2.4 Bei begleitendem Unterricht im Rahmen von Onlineveranstaltungen erbringt der Veranstalter seine Leistungen in elektronischer Form per Online-Video-Konferenz unter Einsatz entsprechender technischer Mittel. Hierzu stellt der Veranstalter dem Teilnehmer vor Beginn einer Video-Konferenz eine passende Anwendungssoftware bereit, wobei er sich hierfuer auch der Dienste Dritter bedienen kann. Zur fehlerfreien Teilnahme an der Online-Video-Konferenz muss das System des Teilnehmers bestimmte Mindestvoraussetzungen erfuellen, die dem Teilnehmer auf der Website des Veranstalters mitgeteilt werden. Fuer die Einhaltung der Systemvoraussetzungen traegt der Teilnehmer die Verantwortung. Der Veranstalter haftet nicht fuer technische Probleme, die auf mangelhafte Systemvoraussetzungen beim Teilnehmer zurueckzufuehren sind.
2.5 Der Veranstalter erbringt seine Leistungen bei begleitendem Unterricht durch qualifiziertes, von ihm ausgewaehltes Personal. Dabei kann sich der Veranstalter auch der Leistungen Dritter (Subunternehmer) bedienen, die in seinem Auftrag taetig werden. Sofern sich aus der Unterrichtsbeschreibung des Veranstalters nichts anderes ergibt, hat der Teilnehmer keinen Anspruch auf Auswahl einer bestimmten Person zur Durchfuehrung des begleitenden Unterrichts.
2.6 Der Veranstalter erbringt seine Leistungen mit groesster Sorgfalt und nach bestem Wissen und Gewissen. Einen bestimmten Erfolg schuldet der Veranstalter nicht. Insbesondere uebernimmt der Veranstalter keine Gewaehr dafuer, dass sich beim Teilnehmer ein bestimmter Lernerfolg einstellt oder dass der Teilnehmer ein bestimmtes Leistungsziel erreicht. Dies ist nicht zuletzt auch vom persoenlichen Einsatz und Willen des Teilnehmers abhaengig, auf den der Veranstalter keinen Einfluss hat.
3) Vertragsschluss
3.1 Die auf der Website des Veranstalters beschriebenen Veranstaltungen stellen keine verbindlichen Angebote seitens des Veranstalters dar.
3.2 Der Teilnehmer kann sein Angebot wie folgt abgeben: Der Teilnehmer kann sein Angebot online ueber das vom Veranstalter auf seiner Website vorgehaltene Online-Anmeldeformular abgeben.
3.3 Der Veranstalter kann das Angebot des Kunden innerhalb von 14 Tagen annehmen, indem er dem Teilnehmer eine schriftliche Anmeldebestaetigung oder eine Anmeldebestaetigung in Textform uebermittelt, wobei insoweit der Zugang der Anmeldebestaetigung beim Teilnehmer massgeblich ist, oder indem er den Teilnehmer nach Abgabe von dessen Vertragserklaerung zur Zahlung auffordert. Liegen mehrere der vorgenannten Alternativen vor, kommt der Vertrag in dem Zeitpunkt zustande, in dem eine der vorgenannten Alternativen zuerst eintritt. Die Frist zur Annahme des Angebots beginnt am Tag nach der Absendung des Angebots durch den Teilnehmer zu laufen und endet mit dem Ablauf des vierzehnten Tages, welcher auf die Absendung des Angebots folgt. Nimmt der Veranstalter das Angebot des Teilnehmers innerhalb vorgenannter Frist nicht an, so gilt dies als Ablehnung des Angebots mit der Folge, dass der Teilnehmer nicht mehr an seine Willenserklaerung gebunden ist.
3.4 Meldet der Teilnehmer weitere Teilnehmer fuer eine Veranstaltung an, verpflichtet er sich, auch fuer die vertraglichen Verpflichtungen aller von ihm angemeldeten Teilnehmer einzustehen, sofern er bei der Anmeldung eine entsprechende Erklaerung abgibt.
4) Widerrufsrecht fuer Verbraucher
Verbrauchern steht grundsaetzlich ein Widerrufsrecht zu. Naehere Informationen zum Widerrufsrecht ergeben sich aus der Widerrufsbelehrung des Veranstalters.
5) Preise und Zahlungsbedingungen
5.1 Sofern sich aus dem Angebot des Veranstalters nichts anderes ergibt, handelt es sich bei den angegebenen Preisen um Gesamtpreise. Der Veranstalter ist Kleinunternehmer im Sinne von § 19 UStG. Es wird daher keine Umsatzsteuer berechnet und ausgewiesen.
5.2 Die Zahlungsmoeglichkeiten werden dem Teilnehmer auf der Website des Veranstalters mitgeteilt.
5.3 Ist Vorauskasse per Bankueberweisung vereinbart, ist die Zahlung sofort nach Vertragsabschluss faellig, sofern die Parteien keinen spaeteren Faelligkeitstermin vereinbart haben.
6) Teilnahmeberechtigung, Vertragsübertragung
6.1 Teilnahmeberechtigt ist nur die in der Anmeldebestaetigung namentlich genannte Person. Eine Vertragsübertragung auf einen Dritten ist nur mit Zustimmung des Veranstalters moeglich.
6.2 Tritt ein Dritter in den Vertrag zwischen dem Teilnehmer und dem Veranstalter ein, so haften er und der Teilnehmer dem Veranstalter als Gesamtschuldner fuer den Teilnahmepreis und die durch den Eintritt des Dritten gegebenenfalls entstehenden Mehrkosten.
7) Unterschreitung der Mindestteilnehmerzahl
7.1 Der Veranstalter kann fuer seine Veranstaltungen eine Mindestteilnehmerzahl bestimmen. Bei Bestimmung einer Mindestteilnehmerzahl wird der Veranstalter hierauf im Rahmen der Unterrichtsbeschreibung ausdruecklich hinweisen.
7.2 Bei Unterschreitung der Mindestteilnehmerzahl kann der Veranstalter bis spaetestens sieben Tage vor Beginn der Veranstaltung durch Erklaerung gegenueber dem Teilnehmer vom Vertrag zuruecktreten. Der Veranstalter wird dem Teilnehmer seine Ruecktritterklaerung unverzueglich nach Kenntnis der nicht erreichten Teilnehmerzahl, spaetestens bis sieben Tage vor Beginn der Veranstaltung zugehen lassen.
7.3 Macht der Veranstalter von seinem Ruecktrittsrecht gemass vorstehender Ziffer Gebrauch, so kann der Teilnehmer die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Veranstaltung verlangen, wenn der Veranstalter in der Lage ist, eine solche Veranstaltung ohne Mehrpreis fuer den Teilnehmer aus seinem Angebot anzubieten.
7.4 Macht der Teilnehmer nicht von seinem Recht gemass vorstehender Ziffer Gebrauch, so wird der Veranstalter dem Teilnehmer ein gegebenenfalls bereits gezahltes Teilnahmeentgelt unverzueglich zurueckerstatten.
8) Aenderung oder Ausfall der Veranstaltung
8.1 Der Veranstalter behaelt sich vor, Zeit, Ort, Person des Lehrenden und/oder Inhalt der Veranstaltung zu aendern, sofern die Aenderung unter Beruecksichtigung der Interessen des Veranstalters fuer den Teilnehmer zumutbar ist. Zumutbar sind nur unerhebliche Leistungsaenderungen, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und nicht vom Veranstalter wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden.
8.2 Bei einer erheblichen Leistungsaenderung kann der Teilnehmer kostenlos vom Vertrag zuruecktreten oder stattdessen die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Veranstaltung verlangen.
8.3 Die Rechte gemass vorstehender Ziffer hat der Teilnehmer unverzueglich nach der Information des Veranstalters ueber die Leistungsaenderung diesem gegenueber geltend zu machen.
8.4 Der Veranstalter ist berechtigt, die Veranstaltung aus wichtigen Gruenden, wie etwa hoehere Gewalt oder Erkrankung des Lehrenden kurzfristig gegen volle Erstattung eines ggf. bereits gezahlten Teilnahmeentgelts abzusagen. Der Veranstalter wird sich bei Ausfall der Veranstaltung um einen Ersatztermin bemuehen.
9) Vertragslaufzeit und Kuendigung
9.1 Der Vertrag wird unbefristet geschlossen und kann vom Teilnehmer jederzeit ohne Einhaltung einer Kuendigungsfrist gekuendigt werden.
9.2 Der Teilnehmer kann den Vertrag unbeschadet der vorstehenden Regelung ohne Angabe von Gruenden erstmals zum Ablauf des ersten Halbjahres nach Vertragsschluss mit einer Frist von sechs Wochen, nach Ablauf des ersten Halbjahres jederzeit mit einer Frist von drei Monaten kuendigen. Im Falle der Kuendigung hat der Teilnehmer nur den Anteil der Verguetung zu entrichten, der dem Wert der Leistungen des Veranstalters waehrend der Laufzeit des Vertrags entspricht.
9.3 Das Recht des Veranstalters und des Teilnehmers, den Vertrag aus wichtigem Grund zu kuendigen, bleibt unberuehrt. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem kuendigenden Teil unter Beruecksichtigung aller Umstaende des Einzelfalls und unter Abwaegung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhaeltnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder bis zum Ablauf einer Kuendigungsfrist nicht zugemutet werden kann.
9.4 Ist nach Vertragsschluss die erforderliche behoerdliche Zulassung des Fernlehrgangs erloschen, widerrufen oder zurueckgenommen worden, so kann der Teilnehmer den Fernunterrichtsvertrag ohne Einhaltung einer Kuendigungsfrist kuendigen. Die Kuendigung muss innerhalb von zwei Wochen erfolgen.
9.5 Kuendigungen koennen schriftlich, in Textform (z. B. per E-Mail) oder in elektronischer Form ueber die vom Veranstalter auf seiner Website vorgehaltene Kuendigungsvorrichtung (Kuendigungsbutton) erfolgen.
10) Lehrmaterial
10.1 Der Veranstalter ist Inhaber saemtlicher Nutzungsrechte, die zur Durchfuehrung der Veranstaltung erforderlich sind. Dies gilt auch im Hinblick auf Lehrunterlagen, die dem Teilnehmer gegebenenfalls im Zusammenhang mit der Veranstaltung ueberlassen werden.
10.2 Der Teilnehmer darf die Inhalte der Veranstaltung einschliesslich gegebenenfalls ueberlassener Lehrunterlagen lediglich in dem Umfang nutzen, der nach dem von beiden Parteien zugrunde gelegten Vertragszweck erforderlich ist. Ohne gesonderte Erlaubnis des Veranstalters ist der Teilnehmer insbesondere nicht berechtigt, die Veranstaltung oder Teile daraus aufzuzeichnen oder Lehrunterlagen zu vervielfaeltigen, zu verbreiten oder oeffentlich zugaenglich zu machen.
10.3 Kursbegleitendes Lehrmaterial (z. B. Lehrunterlagen) wird dem Teilnehmer ausschliesslich in elektronischer Form per E-Mail oder zum Download bereitgestellt. Sofern nichts anderes vereinbart ist, hat der Teilnehmer keinen Anspruch auf Ueberlassung des Lehrmaterials in koerperlicher Form.
11) Anwendbares Recht
Fuer saemtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewoechnlichen Aufenthalt hat, gewaehrte Schutz entzogen wird.
12) Gerichtsstand
Fuer Streitigkeiten aus einem Fernunterrichtsvertrag oder ueber das Bestehen eines solchen Vertrags ist das Gericht ausschliesslich zustaendig, in dessen Bezirk der Teilnehmer seinen allgemeinen Gerichtsstand hat. Die Parteien koennen eine abweichende Vereinbarung hierzu treffen, wenn sie ausdruecklich und schriftlich nach dem Entstehen der Streitigkeit oder fuer den Fall geschlossen wird, dass der Teilnehmer nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder seinen gewoechnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich dieses Gesetzes verlegt oder sein Wohnsitz oder gewoechnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
13) Alternative Streitbeilegung
Der Veranstalter ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet noch bereit.
(c) 2026 Viventis- Ihr Bildungstraeger UG (haftungsbeschraenkt) · Stand: 10.05.2026